Internationales Steuerrecht

Grenzenlose Möglichkeiten mit Sicherheit im Auge behalten – Die Mobilität der Menschen ist heute höher als je zuvor. Geschäftsideen und Geld fließen über die verschiedensten Grenzen. Doch grenzübergreifende Geschäfte und Verbindungen bedeuten nicht grenzenlose (Steuer-) Freiheit. Werden Auslandsinvestitionen am Standort oder nach EU-Recht betrachtet? Gibt es Doppelbesteuerungsabkommen? Wie wird verrechnet? Wie werden international auflaufende Umsatzsteuern oder Erbschaften die über Grenzen fließen beurteilt und besteuert?

Kommen Sie zu uns. Mein Team und ich kennen die Vorschriften und Verordnungen, des sich verändernden Paragraphendschungels des deutschen aber auch des EU-Steuerrechts. Und wenn wir es nicht direkt wissen?
Dann stellen wir uns den Herausforderungen und machen uns für Sie klug. Wir kennen die Wege und Institutionen die verläßliche Auskunft geben können.

Die individuelle Beratung und Betreuung unserer Mandanten steht bei uns im Vordergrund. Wir bearbeiten keine „Fälle“, wir beraten Menschen. Und wenn’s sein muss kämpfen wir auch in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, wie auch vor den Finanzgerichten für unsere Mandanten. 

— Klaus-Peter König